3G-Regel schützt Teilnehmende

Bitte beachten Sie, dass wir die Generalversammlung unter Einhaltung der „3G-Reglen“ durchführen müssen, d.h. alle Teilnehmenden müssen nachweisen, dass sie entweder vollständig gegen Covid-19 geimpft, von einer Covid-19-Erkrankung genesen oder getestet sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines negatives Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).

  • Donnerstag, 28.10.2021
  • 19 Uhr
  • "Großer Saal“ im Bürgerhaus
    Niester Straße, 34260 Kaufungen

Tagesordnungspunkte:

  • Eröffnung und Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
  • Wahl eines Versammlungsleiters
  • Benennung eines Protokollführers und 3 Stimmenzähler
  • Bericht des Vorstandes und Erläuterungen zum Jahresabschluss 2020
  • Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss 2020
  • Feststellung des Jahresabschluss 2020
  • Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
  • Entlastung des Vorstandes
  • Entlastung des Aufsichtsrats
  • Beratung und Beschluss über den Geschäftsplan 2022
  • Verschiedenes

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2020 und die Beschlussvorlagen zu TOP 7 und TOP 10 finden Sie spätestens ab dem 21. Oktober 2021 unter folgendem Link:
https://www.dropbox.com/sh/e6vewpm7tuitpul/AACQMq2gEOunkge8tIPMmLxKa?dl=0

Wir freuen uns auf Ihre persönliche Teilnahme, weisen aber angesichts der weiterhin unsicheren Covid-19-Situation darauf hin, dass Sie sich auch von einem anderen Mitglied auf der Generalversammlung vertreten lassen können.

Bitte beachten Sie außerdem, dass alle Besucher angewiesen sind, vom Betreten des Bürgerhauses an eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis sie ihren Sitzplatz eingenommen haben. Desgleichen auch, wenn sie nach Ende der Versammlung oder zwischenzeitlich Ihren Sitzplatz wieder verlassen.

Außerdem bitten wir Sie, einen eigenen Kugelschreiber o.ä. mitzubringen, um die Anwesenheitsliste auszufüllen. Das erspart uns das zeitaufwändige Desinfizieren der verwendeten Kugelschreiber oder das Bereitstellen einer Vielzahl vorher desinfizierter Schreibgeräte.

Wir freuen uns auf Ihre persönliche Teilnahme, weisen aber angesichts der weiterhin unsicheren Covid-19-Situation darauf hin, dass Sie sich auch von einem anderen Mitglied auf der Generalversammlung vertreten lassen können.

Dafür ist es notwendig, dass Sie diesem Mitglied schriftlich eine Vertretungsvollmacht erteilen. Ein Muster der Vertretungsvollmacht finden Sie unter den Downloads. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten.

Für den Vorstand der EnergieGenossenschaft KaufungerWald eG

mit sonnigen Grüßen

Raymond Deuchert und Bernd Winter