Generalversammlung 2021
3G-Regel schützt Teilnehmende
Bitte beachten Sie, dass wir die Generalversammlung unter Einhaltung der „3G-Reglen“ durchführen müssen, d.h. alle Teilnehmenden müssen nachweisen, dass sie entweder vollständig gegen Covid-19 geimpft, von einer Covid-19-Erkrankung genesen oder getestet sind. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines negatives Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
